
München * August Manostetter, der Anwalt der Lola Montez, stellt beim Magistrat der Stadt München den Antrag auf Erwerbung des bayerischen Indigenates durch Naturalisation. Im Bewusstsein um die Brisanz des Antrags, verschleppt der Magistrat die Angelegenheit.
Die Regierung von Oberbayern lehnt die Einbürgerung ab und begründet dies unter Berufung auf das Gesetz vom 1. Juli 1834 damit, dass „Frauenspersonen [...] nicht ansässig im Sinne des Gesetzes werden, wenn sie sich nicht gleichzeitig verehelichen oder wieder verehelichen“. Gleichzeitig stellt man klar, dass Lola Montez weder einen Pass hat, noch sonst imstande ist, sich auszuweisen.