
RFoto: Robert Allmeier
Freiherr Maximilian Joseph von Montgelas, 1796.
Graf Hugo von der Champagne tritt dem „Templer-Ritterorden“ bei - und damit beginnen die „Schenkungen“ zu strömen.
Unmittelbar nach dem Tod des Ordensgründers Franz von Assisi kommt es zu langanhaltenden Flügelkämpfen zwischen den gemäßigten „Konventualen”, die die Armutsregeln abschwächen wollen und den „Spiritualen”, die sich als die „wahren Nachfolger“ Franziskus’ sehen und auf die strikte Einhaltung des Armutsgelübdes beharren.
Im abschließenden Gutachten werden von 51 Lehrsätzen Ockhams 29 als „häretisch oder irrig“, die übrigen 22 als „möglicherweise falsch“ bezeichnet. Unter anderem wurde Ockham des „Pelagianismus“ für schuldig befunden. [Der „Pelagianismus“ lehrt, dass die menschliche Natur – von Gott stammend – auch göttlich ist und dass der sterbliche Wille in der Lage sei, ohne göttlichen Beistand zwischen Gut und Böse zu unterscheiden.
Damit steht seiner Verurteilung durch Papst Johannes XXII. nichts mehr im Wege, doch Ockham bleibt bis 1328 als Angeklagter in Avignon und es kommt aus unbekannten Gründen zu keinem Urteil.
Im Jahr 1526 wird von den Herzögen Wilhelm IV. und Ludwig X. im wiedervereinigten Baiern erneut eine „Ordnung der Klaider“ mit dem Untertitel „Von Überflißigkeit der Klaider“ erlassen.
Diese mit den „Landständen“ abgestimmte „Bekleidungsvorschrift“ ist sehr umfangreich und ausführlich.
Sie teilt die baierische Bevölkerung in 17 Gruppen ein, was jedoch keine rangmäßige Einstufung bedeutet.
So bilden die Frauen und Töchter des „Adels“, der „Patrizier-Geschlechter“, der „Kaufleute und reichen Bürger“ sowie der „Handwerksmeister“ jeweils eine eigene Gruppe.
Die dem „Hofgesindt“ zugerechneten oberen Beamten wie die „fürstlichen Räte“ und die „nicht-adeligen Sekretäre“ sind mit den „Patrizier-Bürgergeschlechtern“ gleichgestellt.
Der ebenfalls zum „Hofgesindt“ gehörende höhere Beamtenstand, wozu die „fürstlichen Pfleger, Richter, Kastner, Mautner, Zöllner, Ungelter, Forstmeister, oberste Jäger, Futterschreiber, Küchenschreiber“ und „Mundköche“ gehören, sind kleidungstechnisch im selben Rang wie die „Kaufleute und die reichen Bürger“.
Der „gemeine Bürger“ ist dem „Handwerksgesellen“ und der „Tagelöhner“ dem „Bauern“ gleichgestellt.
Das ergibt insgesamt acht „Standesgruppen“.
Kurfürst Maximilian I. erlässt eine „Kleiderordnung“.
Sie teilt die Bevölkerung in sieben „Gesellschaftsgruppen“ ein.
In München gibt es sieben „Kaffeehäuser“.
Davon sind drei bürgerlich: André Bellini, Rossignol und Bernath.
Vier stehen unter „Hofschutz“. Das sind Claudi Surat, Johann Koller, Tibo und Maria Schönwein.
In den Sommermonaten 1826 bis 1828 malt Robert von Langer, gemeinsam mit seinem Schüler August Riedel, den ansehnlichsten Raum seiner Haidhauser Villa an der heutigen Einsteinstraße mit Fresken aus. Mit der Erschaffung des Freskenzyklus in seiner Künstlerresidenz will Robert von Langer wieder künstlerische Anerkennung erlangen und ein persönliches, weithin sichtbares Zeichen setzen.
Zur Vergrößerung der Ausstellungsflächen im „Alpinen Museum“ auf der „Praterinsel“ wird die Terrasse im ersten Obergeschoss überbaut. Damit gewinnt der Bau an Monumentalität.