RFoto: Robert Allmeier
Freiherr Maximilian Joseph von Montgelas, 1796.
Der in Avignon residierende Papst Johannes XXII. spricht den „Bannfluch wegen Häresie“ über König Ludwig „den Baiern“ aus.
Er schließt ihn damit aus der Gemeinschaft der Kirche aus, in die Ludwig bis zu seinem Tod nicht wieder aufgenommen werden wird.
In der katholischen Kirche gilt er bis heute als „exkommuniziert“.
Gleichzeitig enthebt ihn der Papst seiner „königlichen Rechte“ und belegt das Reich mit „Interdikt“, also das „Verbot der Spendung der Sakramente“.
Der „Bannfluch“ wird Ludwig bis zu seinem Tod verfolgen.
Eine „Kleidervorschrift“ wird beraten.
Es geht um das Tragen der Schleier und „Stauchen“ durch die Frauen.
Die „Stauchen“, der „Stauch“ oder das „Stäuchel“ ist ein mehrfach um den Kopf geschlungenes Tuch.
Der Patron der Haidhauser Kirche wird „Sankt Johannes Baptist“.
In einem Bericht an Kurfürst Maximilian I. betont der Stadtrat, dass er starke „Bettler und Bettlerinnen“ in „Eisen schlagen“ und anschließend zur „Zwangsarbeit beim Schanzenbau“ einsetzen lässt. Mit diesen Zwangsmaßnahmen wollen die „Stadt- und Landesherren“ den „Arbeitsscheuen“ den „Teufel des Müßiggangs“ austreiben. Doch nach ihrer Entlassung finden die „Bettler“ trotzdem keine Möglichkeit der Beschäftigung vor.
Der Münchner Rat wünscht aufgrund der Neufestsetzung des erweiterten Burgfriedens die Eingemeindung der Au und der „Lohe“.
Johann Peter von Langer stirbt.
Noch kurz vor seinem Tod äußert er sich vor seinen Studenten folgendermaßen:
„Meine Herren, es gibt nur drei wahrhaft große Künstler: Der Erste war Raffael, der Zweite ist mein Sohn und den Dritten verbietet mir die Bescheidenheit, Ihnen zu nennen!“
Kritik nahm er nicht mehr wahr.
Den Bestrebungen, ihn als „Akademiedirektor“ abzusetzen, muss er sich nicht mehr stellen, da er das Zeitliche segnet.
Robert von Langer erhält zwar das väterliche Adelsprädikat übertragen, doch für das Amt des „Akademie-Direktors“ wird im gleichen Jahr Peter Cornelius berufen.
Der 31-jährige Johann Reichhart erhält vom „Landgerichtsbezirk München I“ zum 1. April 1924 einen Arbeitsvertrag als „Bayerischer Scharfrichter“.