Fakten - 1588

Im „Badischen Landrecht“ gilt für den „Teufelspakt“ die „Todesstrafe“

Baden * Auch im „Badischen Landrecht“ ist für den „Teufelspakt“ die „Todesstrafe“ vorgesehen.

Damit ist Baiern umzingelt.
Jetzt kann die Saat des „Hexenhammers“ auch in München und im Herzogtum Baiern aufgehen. 


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Suchbegriffe: Hexenverfolgung, Hexen, Badischen Landrecht, Hexerei-Delikt, Teufelspakt, Schadenszauber, Todesstrafe, Hexenhammer

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