Schongau * In dem ohne gesetzliche Grundlage durchgeführten und „Hexenprozess“ werden unter rücksichtslosester Anwendung der „Folter“ die unsinnigsten Geständnisse erpresst.
Die Frauen gestehen unter anderem
Die Aussagen der so gepeinigten Angeklagten werden mit einer entsprechenden Empfehlung des „Schongauer Landrichters“ Hans Friedrich Herwarth von Hohenberg an Herzog Ferdinand gesandt, der dann den „Hinrichtungsbefehl“ gibt.