Fakten - Ab August 1589

Ab August 1589

Der „Schongauer Hexenprozess“ beginnt

Schongau * In dem ohne gesetzliche Grundlage durchgeführten und „Hexenprozess“ werden unter rücksichtslosester Anwendung der „Folter“ die unsinnigsten Geständnisse erpresst.

Die Frauen gestehen unter anderem

  • das „Wettermachen“,
  • das „Töten von Tieren“ durch Beschmieren mit der „Hexensalbe“,
  • das „Ausgraben und Sieden von Kindern“ zur Salbenherstellung,
  • „sexuellen Umgang mit dem Teufel“ und
  • „nächtliche Ausfahrten auf der Heugabel“ zu teuflischen Festen.

Die Aussagen der so gepeinigten Angeklagten werden mit einer entsprechenden Empfehlung des „Schongauer Landrichters“ Hans Friedrich Herwarth von Hohenberg an Herzog Ferdinand gesandt, der dann den „Hinrichtungsbefehl“ gibt. 

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