Schongau * In dem ohne gesetzliche Grundlage durchgeführten und Hexenprozess werden unter rücksichtslosester Anwendung der Folter die unsinnigsten Geständnisse erpresst. Die Frauen gestehen unter anderem
- das Wettermachen,
- das Töten von Tieren durch Beschmieren mit der Hexensalbe,
- das Ausgraben und Sieden von Kindern zur Salbenherstellung,
- sexuellen Umgang mit dem Teufel und
- nächtliche Ausfahrten auf der Heugabel zu teuflischen Festen.
Die Aussagen der so gepeinigten Angeklagten werden mit einer entsprechenden Empfehlung des Schongauer Landrichters Hans Friedrich Herwarth von Hohenberg an Herzog Ferdinand gesandt, der dann den Hinrichtungsbefehl gibt.
