München * Der von Herzog Wilhelm V. ausgehende Hexenprozess ist zu Ende. Die Anklage gegen vier „Weibspersonen“ unterschiedlichen Alters lautet auf
Die vier Frauen, Anna Anbacherin, Brigitte Anbacherin, Regina Bollingerin und Regina Lutzin, machen die üblichen Geständnisse: Ausfahrt mit dem Teufel über Felder und in verschiedene Weinkeller. Eine andere gestand, sie habe ein totes Kindlein auf dem Gottesacker vor dem Sendlinger Thor ausgegraben und daraus eine wässrige, zähe und wasserfarbige Salbe bereitet.
Aufgrund des erdrückenden Beweismaterials werden alle vier Frauen als Hexen zum Tode verurteilt. Wegen ihres hohen Alters werden sie - auf Fürbitte hoher fürstlicher Personen - vorher erdrosselt und danach ihre geschundenen Körper verbrannt.