Fakten - 10. März 1590

Die Einstellung gegenüber den Hexenverfolgungen ändert sich

<p><strong><em>München</em></strong> * Dr. Johann Georg Herwarth von Hohenburg wird zum Geheimen Rat&nbsp;und Obristkanzler&nbsp;ernannt.&nbsp;Mit seiner Berufung ändert sich die Einstellung gegenüber den Hexenverfolgungen.&nbsp;Der Jurist versucht diese mit den Mitteln des geltenden Strafprozessrechts&nbsp;einzudämmen und bestreitet jedes Ausnahmerecht.</p> <p>Der Grund dafür ist, dass hier Ermittlungen, Verfolgungen und Verurteilungen wegen Hexerei und Zauberei&nbsp;ohne entsprechende landesherrliche Gesetze und Vorgaben eingeleitet und vollstreckt werden.&nbsp;Zu zahlreich sind die Übergriffe und Unregelmäßigkeiten geworden.</p> <p>Um den gesetzlosen Zustand zu beenden, leitet Dr. Johann Georg Herwarth von Hohenburg - noch während im baierischen Herzogtum die Hexenprozesse&nbsp;in Schongau, Ingolstadt und München laufen - eine Gesetzgebung gegen das Hexenverbrechen&nbsp;und damit die Eindämmung der Hexenverfolgung&nbsp;im Herzogtum Baiern ein.&nbsp;</p>

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Personen: Hohenburg Johann Georg Herwarth von Dr. Obristkanzler

Suchbegriffe: Hexenverfolgung, Hexen, Strafprozessrecht, Ausnahmerecht, Zauberer, Hexenprozesse, Schongau, Ingolstadt

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