Fakten - 2. April 1590

Gesetzgebung gegen das Hexenverbrechen

<p><strong><em>München</em></strong> * Herzog Wilhelm V. fordert zur Unterstützung des Verfahrens zur <em>„Gesetzgebung gegen das Hexenverbrechen“</em> vom Hofrat&nbsp;und von der juristischen und theologischen Fakultät&nbsp;der Universität Ingolstadt&nbsp;ein <em>„Gutachten über die zu ergreifenden Maßnahmen gegen die überhand nehmende Hexerei“</em> an.</p> <p>Darin führt der <em>Herzog</em> aus, Gott selbst habe wegen der schrecklichen Sünden der Menschen diese mit der <em>„neuen Pest der Hexerei“</em> gestraft.&nbsp;Und weil die <em>Hexerei</em>&nbsp;die größte aller Sünden wäre, würde Gott wiederum beleidigt werden. Er, Wilhelm V., sei als <em>Fürst</em> Gott verantwortlich und müsse durch <em>„Bestrafung und Ausrottung der Hexen“</em> die <em>„Ehre Gottes“</em> retten und wiederherstellen.</p> <p>Die Argumentation, dass sich nach dieser Logik Gott eigentlich selbst beleidige, wird ignoriert.&nbsp;Es geht&nbsp;auch nicht so sehr um die Ehre Gottes, sondern um die Angst vor weiteren göttlichen Strafen.&nbsp;</p>

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Personen: Wilhelm V. Herzog

Suchbegriffe: Hexenverfolgung, Hexen, Strafprozessrecht, Hexenprozesse, Ingolstadt, Universität Ingolstadt, Ehre Gottes, Göttliche Strafen

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