Fakten - Um den 30. April 1600

Die alte Anna „Pämbin“ widerruft sie ihre Aussage

<p><strong><em>München-Graggenau</em></strong> * Einige Tage nach ihrem Folterverhör, nachdem sich die alte <em>„Pämbin“</em> wieder ein wenig erholt hat, widerruft sie ihre Aussage. Der Widerruf führt sie jedoch direkt zurück in die Folterkammer, wo sie erneut alles zugibt, was ihr die Inquisitoren&nbsp;des Herzogs Maximilian I. unterstellen.&nbsp;</p>

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Personen: Pämb Anna angebliche Hexe, Wagnereckh Johann Simon Dr. Hofrat, Hainmüller Jacob Hofrat, Roming Ernst von Schreiber, Georg Sebastian Folterknecht

Suchbegriffe: Hexenverfolgung, Hexen, Pappenheimer-Prozess, Falkenturm, Folter, Geständnis, Inquisitoren

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