München * Abschließend wird das baierische „Aberglaubens- und Hexenmandat“ dem „Hofratskanzler“ Dr. Johann Simon Wagnereckh zur abschließenden Kontrolle vorgelegt, bevor es in der Druckerei der „Anna Bergin wittib“ im Februar 1611 auf Papier gebracht wird.
Wie so oft, handelt „Hofratskanzler“ Wagnereckh auch hier wieder eigenmächtig.
Das Werk geht in Druck, bevor es Herzog Maximilian I. unterzeichnet hat - und damit nicht rechtskräftig ist.