Fakten - 28. März 1611

Der Geheime Rat will das Hexen-Mandat nicht veröffentlichen

München * Der Geheime Rat kann sich erst jetzt mit dem Hexen-Mandat befassen. Er nimmt - besonders an den Paragraphen, in denen es um die Konfiszierung von Eigentum geht - umfangreiche Korrekturen vor und erklärt, dass er das Mandat in der vorliegenden gedruckten Form nicht veröffentlichen will. 


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Suchbegriffe: Hexenverfolgung, Hexen, Aberglaubens- und Hexenmandat, Hofrat, Geheimer Rat, Konfiszieren von Eigentum

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