Fakten - Um Juli 1611

Um Juli 1611

Der „Hexenrichter“ Dr. Gottfried Sattler muss in den „Falkenturm“

München * Der aus Ingolstadt stammenden Dr. Schober mit der Untersuchung der „Prozess-Umstände“ von Wemding beauftragt.  

Schobers Urteil ist für den „Hexenrichter“ Dr. Gottfried Sattler niederschmetternd, woraufhin alle in München und Wemding Angeklagten auf Befehl des „Hofrats“ freigelassen werden müssen.

Dafür wird Dr. Sattler verhaftet und in den „Falkenturm“ nach München gebracht.
Die Kosten der Untersuchung durch Dr. Schober und die Unterbringung der vier Verdächtigen im „Falkenturm“ werden dem „Hexenrichter“ Sattler und dem „Gerichtsschreiber“ aufgebrummt.

Bei den Vernehmungen kommen nicht nur die „Unterschlagungen und Veruntreuungen“ in Höhe von 3.000 Gulden ans Tageslicht, sondern auch ein „adulterium“, eine unzüchtige sexuelle Handlung.

Damit ist die Geduld des „Hofes“ erschöpft und das Todesurteil über den „Hexenrichter“ schnell gefällt.
Und das, obwohl er aus dem Kreis der „Hofräte“, die sich zur „Partei der Hexenprozess-Befürworter“ zählen, massive Unterstützung erhält. 

© 2022 Gerhard Willhalm, inc. All rights reserved.

Impressum  Sitemap  Login