Fakten - 4. Dezember 1615

4. Dezember 1615

Der Stadtrat beschließt die Hinrichtung von drei Hexen

München-Graggenau * Der Stadtrat beschließt die Hinrichtung der drei Hexen: Barbara „Bärbl“, Elisabeth „Elsl“ und Katharina Schwerzin. Auch der Hofrat schließt sich dem Vorschlag an. Doch nun stellt sich Herzog Maximilian I. gegen die Auffassung des Stadtrats und seiner eigenen Justizbehörde.  

Auf Drängen Herzog Maximilians I. nimmt dieser städtische Hexenprozess beinahe wieder ausufernde Formen an. Getreu der Doktrin: „Wo eine Hexe ist, da sind noch mehr zu finden.“ 

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