Fakten - 26. Juni 1905

Ludwig Thoma wird zu einer Gefängnisstrafe verurteilt

München * Ludwig Thoma wird für sein Gedicht „An die Sittlichkeitsprediger in Köln am Rheine“ zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. 


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Personen: Thoma Ludwig

Suchbegriffe: Gefängnisstrafe

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