Fakten - 5. März 1522

Lesen und Verbreitung lutherischer Schriften wird unter Strafe gestellt

München * Im Religionsmandat beziehen die gemeinsam regierenden Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. Stellung gegen Martin Luther und die neue Lehre. Das Lesen und die Verbreitung lutherischer Schriften wird unter Strafe gestellt. 


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Personen: Luther Martin Theologe, Wilhelm IV. Herzog, Ludwig X. Herzog

Suchbegriffe: Religionsmandat, Lutherische Schriften, Reformation, Gegenreformation

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