Fakten - 14. April 1919

Das Erscheinen der Münchner Zeitungen wird verboten

München * Das Erscheinen der Münchner Zeitungen wird verboten. Ersatzweise werden ab dem nächsten Tag „Mitteilungen des Vollzugsrats der Betriebs- und Soldatenräte“ gedruckt und kostenlos an die Bevölkerung verteilt. 


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Suchbegriffe: Vollzugsrat der Betriebs- und Soldatenräte, Tageszeitung

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