Fakten - 5. Mai 1919

Fernsprech- und Telegrafenverkehr nur für Presse und Behörden

München * Der Fernsprech- und Telegrafenverkehr in andere Ortsnetze ist vorläufig nur den Behörden und der Presse erlaubt. Berlin ist nicht erreichbar. 


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Suchbegriffe: Fernsprechverkehr, Telegraphenverkehr, Presse, Behörden, Berlin

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