Fakten - 25. April 1919

Das Kuchenverbot bleibt auch weiterhin bestehen

München * Die Betriebsräte beschließen, dass Kleinkunstbühnen, Cafés und Weinlokale wieder bis zur Polizeistunde geöffnet haben dürfen. Bars und Animierkneipen müssen dagegen geschlossen bleiben. Auch das Kuchenverbot besteht weiterhin.


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Suchbegriffe: Kleinkunstbühnen, Café, Weinlokal, Betriebsräte, Polizeistunde, Bar, Animierkneipe, Kuchenverbot,

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