Fakten - 8. April 1919

Beschlagnahme und Rationierung der Wohnräume angeordnet

<p><em><strong>München</strong></em> * Um der seit Kriegsende immer schlimmer werdenden Wohnungsnot zu begegnen entschließt sich der Zentralrat unter Federführung von Dr. Arnold Wadler, dem Volkskommissar für das Wohnungswesen, zu drastischen Maßnahmen. Er ordnet die Beschlagnahme und Rationierung der Wohnräume in ganz Bayern an.</p> <ul> <li>Alle freistehenden Wohnungen in ganz Bayern, darunter auch Schlösser von Adeligen, werden beschlagnahmt und an Wohnungssuchende vermietet.</li> <li>Der Wohnraum wird rationiert. Das bedeutet, dass Einzelpersonen nur ein Zimmer und eine Küche zusteht; Familien können einen Gemeinschaftsraum, eine Küche und für je zwei Kinder einen Schlafraum beanspruchen.</li> <li>Jedes freie Zimmer muss der Gemeinde oder den Arbeiter-, Soldaten- und Bauernräten gemeldet werden. Werden Verwandte oder Freunde in überzählige Räume einquartiert, so muss das innerhalb von zwei Wochen geschehen. Nach dieser Frist werden die Räume durch die Gemeinde belegt. Kinderreiche werden gegenüber Kinderlosen bevorzugt, Verheiratete gegenüber Ledigen.</li> <li>Kann sich der Vermieter mit dem Mieter über den Mietpreis nicht einigen, so legt die Gemeinde die Miete fest.</li> <li>Eine private Wohnraumvermittlung ist ebenso streng verboten wie eine kommerzielle.</li> <li>Ein Verstoß gegen die Verordnung kann mit einer Geldstrafe von bis zu 100.000 Mark und einem Jahr Gefängnis geahndet werden.&nbsp;</li> </ul>

Ort:

Straße: 0

Stadtteil: 0

Personen: Wadler Arnold Dr. Volkskommissar

Suchbegriffe: Wohnraum, Wohnungswesen, Rationierung, Beschlagnahmung, Wohnungsnot, Zentralrat, Kinderreiche, Miete, Wohnraumvermittlung,

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