Fakten - 10. April 1919

Einsetzung von Revolutionstribunalen bekanntgegeben

<p><em><strong>München</strong></em> * Der Revolutionäre Zentralrat gibt die Einsetzung von Revolutionstribunalen und deren Zusammensetzung bekannt.&nbsp;Der Name erinnert an die blutige Zeit der Französischen Revolution, doch hier wird kein einziges Todesurteil gesprochen werden, im Gegenteil, die meisten Prozesse enden mit einem Freispruch.</p> <ul> <li>Die höchste Strafe sind eineinhalb Jahre Gefängnis, die höchste Geldbuße beträgt 5.000 Mark.</li> <li>Die Revolutionstribunale bestehen aus vier Gerichten, die in Permanenz, also Tag und Nacht tagen.</li> <li>Jedes Gericht besteht aus sieben Richtern und einem Juristen als Beisitzer.</li> <li>Hinzu kommt ein Verteidiger, den der/die Angeklagte selbst wählen darf.</li> <li>Die Verhandlungen sind öffentlich,</li> <li>die Urteile werden sofort vollstreckt.</li> <li>Von den 28 Richtern gehören je fünf der SPD, der USPD, der KPD und dem Bauernbund an.&nbsp;Vier Richter sind Mitglieder des Revolutionären Arbeiterrats, vier weitere den parteilosen Anarchisten.&nbsp;</li> </ul>

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Suchbegriffe: Revolutionärer Zentralrat, Zentralrat, Revolutionstribunal, Französische Revolution, Todesurteil, Freispruch, Gefängnis, Geldstrafe, Gericht, Richter, Jurist, Verteidiger, Angeklagte/r, Verhandlung, SPD, USPD, KPD, Bauernbund, Revolutionärer Arbeiter

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