Einsetzung von Revolutionstribunalen bekanntgegeben
<p><em><strong>München</strong></em> * Der Revolutionäre Zentralrat gibt die Einsetzung von Revolutionstribunalen und deren Zusammensetzung bekannt. Der Name erinnert an die blutige Zeit der Französischen Revolution, doch hier wird kein einziges Todesurteil gesprochen werden, im Gegenteil, die meisten Prozesse enden mit einem Freispruch.</p>
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<li>Die höchste Strafe sind eineinhalb Jahre Gefängnis, die höchste Geldbuße beträgt 5.000 Mark.</li>
<li>Die Revolutionstribunale bestehen aus vier Gerichten, die in Permanenz, also Tag und Nacht tagen.</li>
<li>Jedes Gericht besteht aus sieben Richtern und einem Juristen als Beisitzer.</li>
<li>Hinzu kommt ein Verteidiger, den der/die Angeklagte selbst wählen darf.</li>
<li>Die Verhandlungen sind öffentlich,</li>
<li>die Urteile werden sofort vollstreckt.</li>
<li>Von den 28 Richtern gehören je fünf der SPD, der USPD, der KPD und dem Bauernbund an. Vier Richter sind Mitglieder des Revolutionären Arbeiterrats, vier weitere den parteilosen Anarchisten. </li>
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Suchbegriffe: Revolutionärer Zentralrat, Zentralrat, Revolutionstribunal, Französische Revolution, Todesurteil, Freispruch, Gefängnis, Geldstrafe, Gericht, Richter, Jurist, Verteidiger, Angeklagte/r, Verhandlung, SPD, USPD, KPD, Bauernbund, Revolutionärer Arbeiter
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