München * Karsamstag: Die Stadtverwaltung darf nach über fünftägiger zwangsweiser Stilllegung den Straßenbahnbetrieb wieder aufnehmen. Damit sollen Einnahmen sichergestellt werden.

München * Karsamstag: Die Stadtverwaltung darf nach über fünftägiger zwangsweiser Stilllegung den Straßenbahnbetrieb wieder aufnehmen. Damit sollen Einnahmen sichergestellt werden.
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