Fakten - 28. April 1919

Die Einschließung Münchens bis zum 30. April befohlen

Freistaat Bayern * Generalleutnant Ernst von Oven befiehlt den Vollzug der Einschließung Münchens bis zum 30. April. Er ordnet an, dass die bayerischen Streitkräfte nicht vorzeitig und vereinzelt losschlagen. Die Befehle für den Zeitpunkt des Einmarsches in München sind eindeutig. 

  • Am Freitag, 2. Mai, um 12:00 Uhr, soll gleichzeitig und überraschend in die Landeshauptstadt eingerückt werden und damit dem Gegner möglichst wenig Möglichkeit zur Entfaltung der eigenen Kampfstärke gegeben werden. 

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Personen: Oven Ernst von Generalleutnant

Suchbegriffe: Räterepublik, Diktatur der Roten Armee, Einschließung Münchens, Einmarsch, Streitkräfte,

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