Fakten - 1670

Ein Charivari gegen eine gefallene stolze Jungfer

Straß bei Samerberg * 17 junge Burschen - davon mehr als die Hälfte Knechte - ziehen vor das Haus einer Kindsmutter und veranstalten dort „mit Pfeifen und Gloggen“ sowie sonstigen Lärminstrumenten - wie beim französischen Charivari - einen Mordspektakel. In den Akten wird aber weder von einem Haberfeldtreiben, noch von einen Charivari oder einer Katzenmusik gesprochen.

Das Rügeverfahren der jungen Burschen richtete sich nicht ausdrücklich gegen das sexuelle Fehlverhalten eines Mädchens, eine sogenannte Leichtfertigkeit, sondern gilt einer gefallenen stolzen Jungfer. Der Grund für die Rüge liegt - wie auch in späteren Haberfeldtreiben - im Standesunterschied zwischen dem sündigen Mann und dem leichtfertigen Mädchen, in diesem Fall zwischen einem Bauern und seiner Dirn. 


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Suchbegriffe: Haberfeldtreiben, Charivari, Katzenmusik, Rüge, Leichtfertigkeit, sexuelles Fehlverhalten, Standesunterschied, Straß, Samerberg

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