Straß bei Samerberg * 17 junge Burschen - davon mehr als die Hälfte „Knechte“ - ziehen vor das Haus einer „Kindsmutter“ und veranstalten dort „mit Pfeifen und Gloggen“ sowie sonstigen Lärminstrumenten - wie beim französischen „Charivari“ - einen „Mordspektakel“. In den Akten wird aber weder von einem „Haberfeldtreiben“, noch von einen „Charivari“ oder einer „Katzenmusik“ gesprochen.
Das „Rügeverfahren“ der jungen Burschen richtete sich nicht ausdrücklich gegen das „sexuelle Fehlverhalten“ eines Mädchens, eine sogenannte „Leichtfertigkeit“, sondern gilt einer „gefallenen stolzen Jungfer“.
Der Grund für die „Rüge“ liegt - wie auch in späteren „Haberfeldtreiben“ - im „Standesunterschied“ zwischen dem „sündigen Mann“ und dem „leichtfertigen Mädchen“, in diesem Fall zwischen einem „Bauern“ und seiner „Dirn“.