Fakten - 6. Februar 1828

Geldstrafe und die Übernahme der Untersuchungskosten

<p><em><strong>München</strong></em> * Der gewünschte Regierungserlass, der jeder Gemeinde in der ein Haberfeldtreiben&nbsp;stattfindet eine Geldstrafe und die Übernahme der Untersuchungskosten auferlegt, wird erteilt.&nbsp;</p>

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Suchbegriffe: Haberfeldtreiben, Rüge, Leichtfertigkeit, Regierung von Oberbayern, Landrichter, Geldstrafe, Untersuchungskosten

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