Fakten - 17. April 1828

Die Gemeinde Dettendorf wird für das Haberfeldtreiben verurteilt

Daxham bei Dettendorf * Die Gemeinde Dettendorf wird für das Haberfeldtreiben vom 17./18. April 1828 im zur Gemeinde gehörigen Daxham mit 50 Gulden verurteilt.

Der Rumor gilt der Dienstmagd Katharina Babel und dem Einödbauern Schnitzenbaumer, genannt Daxhammer, weil der verheiratete Bauer - trotz der Vorstellungen derGemeinde, des Pfarramts und des Landgerichts - nicht von der bei ihm in Diensten stehenden Magd abgelassen hatte. 14 Burschen veranstalten daraufhin das Haberfeldtreiben. 


Ort:

Straße: 0

Stadtteil: 0

Personen: Babel Katharina Dienstmagd, Schnitzenbaumer Einödbauer

Suchbegriffe: Haberfeldtreiben, Rüge, Leichtfertigkeit, Geldstrafe, Untersuchungskosten, Pfarramt, Landgericht, Dettendorf

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