Litzldorf * In der Nacht vom 22. zum 23. November 1832 wird ein weiteres Haberfeldtreiben in Litzldorf abgehalten. Aus Sicht des Landrichters ist das die Folge der „oberbehördlichen Güte“. Konsequenterweise forderte er einen härteren Kurs gegen die Haberfeldtreiber und ihre Unterstützer.
Aus seiner Sicht wäre es gleich anders, wenn „rücksichtslos gegen diese Ruhestörer auf Leben und Tod fürgeschritten werden dürfte, wo vielleicht mit ein paar Kugelschüssen, Verwundeten oder einer Tötung diesem Mißstand auf lange Zeit, wenn nicht für immer, begegnet würde“.