Worms * Auf dem Hoftag zu Worms wird der eigentliche Ankläger Herzog Heinrich als Angeklagter vorgeladen. Er ist sich über die gegen ihn eingeleitete Aktion im Klaren und glaubt nicht mehr daran, sein Recht zu erlangen. Die Verweigerung von Chiavenna hat ihn in die Isolierung geführt. Aus den verschiedensten und zum Teil weit zurückliegenden Gründen haben sich der Kaiser, der Kölner Erzbischof sowie viele sächsische Bischöfe und Adelige gegen den Löwen verbündet.
Der Gerichtstag bringt ihnen den ersten Erfolg: Da sich Heinrich weigert zu erscheinen, macht er sich, da er „die Majestät verachtete“, der Rechtsverweigerung, der contumancia, schuldig.
Kaiser Friedrich I. Barbarossa kommt das Nichterscheinen des Herzogs gerade recht, da er sich auf diesem Wormser Hoftag die schwäbischen Welfenbesitzungen, die er nur wenige Wochen zuvor trotz des Erbvertrags zwischen Welf VI. und Heinrich dem Löwen gekauft hatte, formell übertragen lässt.