Fakten - 4. Februar 1918

4. Februar 1918

Standrecht gegen Generalstreik

München * König Ludwig III. ermächtigt den Kriegsminister Philipp von Hellingrath für den Fall des Generalstreiks „das Standrecht je nach Lage der Verhältnisse für Bayern rechts des Rheines oder für Teile des Königreiches öffentlich zu verkünden“

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