Köln * Unter der Führung des „Fürstbischofs“ Philipp von Köln überlagert die Mehrzahl der Fürsten und Bischöfe das kaiserliche „volksrechtliche Verfahren“ mit einem Zweiten nach der strengen „lehnsrechtlichen Prozessordnung“.
Es geht ihnen dabei nicht um die Beschleunigung der Angelegenheit, sondern darum, dass der Kaiser das Urteil nicht mehr abmildern und die dem Löwen entzogenen Lehen und Ämter am Ende doch wieder an ihn zurückgeben kann.
Gerade Erzbischof Philipp von Köln geht es um diese Rechtssicherheit.
Der von der Kölner Kirche beherrschte westfälische Teil des „Herzogtums Sachsen“ soll nicht wieder gefährdet sein und vor allem vor einer etwaigen Rückgabe an den Herzog geschützt werden.
Deshalb verwundert es nicht, dass es erneut der „Kölner Fürstbischof“ war, der das Verfahren nicht nur konsequent fordert, sondern es auch in Gang bringt.