Fakten - November 1802

Der „Staat“ erhält die Entschädigung für die „Verlegung der Brücke“

Freising * Nach der „Säkularisierung Freisings“ erhält  der „Baierische Staat“ die jährliche Pauschalsumme als „Rekognition für die Verlegung der Brücke“.


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Suchbegriffe: Rekognition für die Verlegung der Brücke, Säkularisation

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