München-Kreuzviertel * Nach einer stürmischen Diskussion im Landtag am 8. und 9. März 1923 wird
- das „Gesetz über die vermögensrechtliche Auseinandersetzung des Bayerischen Staates mit dem vormaligen Bayerischen Königshause“ mit
- dem „Übereinkommen zwischen dem Bayerischen Staate und dem vormaligen Bayerischen Königshause“
mit 92 gegen 26 Stimmen angenommen.
