München * Das Kriegsministerium erlässt „Sonderstrafbestimmungen gegen die Verbreitung unwahrer Kriegsnachrichten“.

München * Das Kriegsministerium erlässt „Sonderstrafbestimmungen gegen die Verbreitung unwahrer Kriegsnachrichten“.
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Suchbegriffe: Sonderstrafbestimmung, Kriegsnachrichten, Kriegsministerium
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