
Berlin * Die Reichsregierung erlässt Ausführungsbestimmungen zu den Hamburger Punkten, die der Kongress der Arbeiter- und Soldatenräte Deutschlands am 18. Dezember 1918 beschlossen hatte. Die Bestimmungen gehen an den Beschlüssen des Rätekongresses vollkommen vorbei und stärken dafür die Interessen der alten Offizierskorps.