Fakten - 3. März 1919

Eine Verordnung zur Ausschaltung des Bodenwuchers

München * Der Zentralrat beschließt eine Verordnung zur Ausschaltung des Bodenwuchers. Durch diese wird die Bodenspekulation in Bayern verboten. Ein Verstoß gegen das Verbot soll mit einer Geld- oder Gefängnisstrafe geahndet werden. 


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Suchbegriffe: Zentralrat, Bodenwucher, Verordnung, Bodenspekulation, Geldstrafe, Gefängnisstrafe

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