Fakten - 18. April 1919

Die Betriebsräte kontrollieren die Leitung der Betriebe

<p><em><strong>München</strong></em> * Der Aktionsausschuss der Betriebs- und Soldatenräte beschließt <em>„Leitsätze für die Geschäftskontrolle durch Betriebsräte“</em>.&nbsp;Die Betriebsräte kontrollieren die Leitung der Betriebe vollständig. Jedes Mitglied des Betriebsrates ist jederzeit durch die Belegschaft abwählbar.&nbsp;</p>

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Suchbegriffe: Räterepublik, Zweite Räterepublik, Kommunistische Räterepublik, Aktionsausschuss, Betriebsrat, Soldatenrat, Geschäftskontrolle, Belegschaft

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