Fakten - 24. April 1919

Erscheinungsverbot für bürgerliche Zeitungen

München-Graggenau * Die Betriebsräte beschließen im Hofbräuhaus-Parlament, dass auch weiterhin keine bürgerlichen Zeitungen erscheinen dürfen. 


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Suchbegriffe: Räterepublik, Zweite Räterepublik, Kommunistische Räterepublik, Betriebsrat, Hofbräuhaus, Hofbräuhaus-Parlament, Presse, bürgerliche Zeitungen

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