Die Grundlage für eine einheitliche „Gerichtsverfassung“ geschaffen
München * Mit der „Landes- und Polizeiordnung“ von 1518 und der „Gerichtsordnung“ von 1520 wird die Grundlage für eine einheitliche „Gerichtsverfassung“ und ein einheitliches „Gerichtsverfahren“ geschaffen.