München * Mit der „Landes- und Polizeiordnung“ von 1518 und der „Gerichtsordnung“ von 1520 wird die Grundlage für eine einheitliche „Gerichtsverfassung“ und ein einheitliches „Gerichtsverfahren“ geschaffen.

München * Mit der „Landes- und Polizeiordnung“ von 1518 und der „Gerichtsordnung“ von 1520 wird die Grundlage für eine einheitliche „Gerichtsverfassung“ und ein einheitliches „Gerichtsverfahren“ geschaffen.
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Suchbegriffe: Landes- und Polizeiordnung, Gerichtsordnung, Gerichtsverfassung, Gerichtsverfahren
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