München * Die Polizeistunde wird auf 23 Uhr festgelegt. Danach dürfen nur Personen mit besonderer Berechtigung die öffentlichen Straßen und Plätze betreten.

München * Die Polizeistunde wird auf 23 Uhr festgelegt. Danach dürfen nur Personen mit besonderer Berechtigung die öffentlichen Straßen und Plätze betreten.
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