München * Für die erstmalige Anwendung der Hinrichtung durch das Rad erhält der Münchner Henker eine Sonderzahlung von 60 Pfennigen.

München * Für die erstmalige Anwendung der Hinrichtung durch das Rad erhält der Münchner Henker eine Sonderzahlung von 60 Pfennigen.
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Suchbegriffe: Henker, Hinrichtung, Rad, Sonderzahlung
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