Fakten - 30. März 1903

Das erste allgemeine Kinderschutzgesetz

<p><strong><em>Berlin</em></strong> * Der Deutsche Reichstag verabschiedet mit dem <em>„Gesetz, betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben“</em> ein erstes allgemeines Kinderschutzgesetz, von dem die landwirtschaftliche Kinderarbeit jedoch weiterhin ausgeklammert ist.</p>

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