Fakten - 1. Juli 1834

Gemeindeeingeborene, sonstige Inländer und Ausländer

Königreich Bayern * Durch das neue Ansässigmachungs- und Verehelichungsgesetz unterscheidet man jetzt zwischen  

  • Gemeindeeingeborenen sowie
  • sonstigen Inländern und
  • Ausländern. 

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Suchbegriffe: Ansässigmachung, Verehelichung, Gemeindeeingeborene, Inländer, Ausländer

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