Fakten - 26. Juni 2019

Jetzt ist endlich geklärt, was „nackt“ ist

München * Die CSU-Stadtratsfraktion stellt einen Dringlichkeitsantrag für die Vollversammlung des Stadtrats in dem es heißt: „Die Badekleidungssatzung der Landeshauptstadt München wird dahingehend geändert, dass Badebekleidung im Sinne dieser Satzung die primären Geschlechtsorgane vollständig bedecken muss.“ Damit ist geklärt, was „nackt“ ist. 


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Suchbegriffe: Badeverordnung, Badebekleidungssatzung, Badekleidung, Nacktbadeverbot, CSU

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