Der Landtag beschließt den Wittelsbacher Ausgleichsfond
<p><strong><em>München-Kreuzviertel</em></strong> * Der Landtag ruft per Gesetz den Wittelsbacher Ausgleichsfond - WAF ins Leben. In den Fonds gehen viele Kunstschätze, diverse Schlösser, Wälder und Geld über, aber nicht in Familienbesitz, sondern in eine Stiftung des öffentlichen Rechts. Deren Erträge kassieren die Wittelsbacher, der Staat gibt für sie kein Steuergeld aus. Auf alle weiteren Ansprüche verzichtet die Familie.</p>
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Suchbegriffe: Wittelsbacher Ausgleichsfond WAF, Landtag
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