Fakten - 1. Juni 1891

Weitere Verbesserungen für Kinderarbeiter in Fabriken

<p><strong><em>Berlin</em></strong> * Nach einer weiteren Änderung der Reichsgewerbeordnung wird&nbsp;</p> <ul> <li>das Mindestalter von Fabrikarbeitern auf 13 Jahre erhöht und&nbsp;</li> <li>die Beschäftigung schulpflichtiger Kinder in Fabriken grundsätzlich verboten.&nbsp;</li> </ul>

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Suchbegriffe: Kinderarbeit

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