Weitere Verbesserungen für Kinderarbeiter in Fabriken
<p><strong><em>Berlin</em></strong> * Nach einer weiteren Änderung der Reichsgewerbeordnung wird </p>
<ul>
<li>das Mindestalter von Fabrikarbeitern auf 13 Jahre erhöht und </li>
<li>die Beschäftigung schulpflichtiger Kinder in Fabriken grundsätzlich verboten. </li>
</ul>
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Suchbegriffe: Kinderarbeit
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