Fakten - 1. April 1924

Der Hitler-Ludendorff-Prozess endet

<p><strong><em>München-Neuhausen</em></strong> • Der Prozess gegen die Beteiligten am Hitler-Ludendorff-Putsch wird mit einem Urteil beendet.&nbsp;</p> <ul> <li>Hitler wird wegen Hochverrats zur gesetzlichen Mindeststrafe von fünf Jahren Festungshaft und einer Geldstrafe von 200 Goldmark verurteilt, ebenso Kriebel, Weber und Pöhner.&nbsp;</li> <li>Brückner, Röhm, Pernet, Wagner und Frick erhalten wegen Beihilfe jeweils ein Jahr und drei Monate Festungshaft sowie 100 Goldmark als Strafe auferlegt.&nbsp;</li> <li>Ludendorff wird mit der wenig glaubwürdigen Begründung, dass er keine Kenntnis von den eigentlichen Plänen Hitlers gehabt hätte, freigesprochen.&nbsp;</li> <li>Den Verurteilten Hitler, Pöhner, Weber und Kriebel wird durch Beschluss des Volksgerichts nach Verbüßung eines weiteren Strafteils von sechs Monaten Bewährung für den Strafrest in Aussicht gestellt.&nbsp;</li> <li>Für Brückner, Röhm, Pernet, Wagner und Frick wird diese Bewährung sofort bewilligt.&nbsp;</li> </ul> <p>Die Staatsanwaltschaft hatte für Hitler eine Strafe von acht Jahren beantragt.&nbsp;</p> <ul> <li>Von der zwingenden Ausweisung Hitlers als Ausländer nach § 9 Absatz 2 des Gesetzes zum Schutze der Republik sieht das Volksgericht ausdrücklich ab.&nbsp;</li> <li>Ebenso berücksichtigt es nicht, dass der 1922 wegen Landfriedensbruch verurteilte Hitler bereits unter Bewährung stand und ihm daher nicht erneut Bewährung gewährt hätte werden dürfen.&nbsp;</li> <li>Die Volksgerichte sind für die ihnen zugewiesenen Fälle in Bayern erste und letzte Instanz, so dass gegen ihre Urteile keine Rechtsmittel statthaft sind. Das Urteil ist somit sofort rechtskräftig.</li> </ul>

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Personen: Hitler Adolf, Kriebel, Weber, Pöhner, Ludendorff

Suchbegriffe: Ausweisung, Hitler-Ludendorff-Prozess, Landfriedensbruch,

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