Aufnahme des Umweltschutzes im Grundgesetz scheitert
<p><em><strong>Bonn</strong></em> * Nach der Katastrophe von Tschernobyl beantragen die SPD-Fraktion und die Fraktion DIE GRÜNEN, den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen als Staatsziel in das Grundgesetz aufzunehmen. Der Vorstoß scheitert an der Haltung von CDU/CSU. Dadurch wird die notwendige verfassungsändernde Mehrheit nicht erreicht. </p>
<p>Die verfassungsrechtliche Verankerung erfolgte schließlich 1994 durch die Einführung des Art. 20a Grundgesetz.</p>
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Suchbegriffe: Lebensgrundlagen, Staatsziel, Grundgesetz
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