Fakten - 1769

1769

„Handwerks-Gerechtigkeiten“ können vererbt oder verkauft werden

München * Der Rat genehmigt dem „Münchner Zunfthandwerk“, dass sie ihre an die Person gebundene „Gerechtigkeit“ vererben oder verkaufen können. 

Das führt dazu, dass der „Erwerb einer Gerechtigkeit“ immer unerschwinglicher wird und sich vermögende Handwerker „Gerechtigkeiten“ kaufen und „ruhen“ lassen.

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