München * Von 986 „Handwerksgerechtigkeiten“ ruhen insgesamt 66 - oder 6,7 Prozent.
Damit sind „Handwerksgesellen“ oder „auswärtige Handwerker“, die sich in München niederlassen wollten, gezwungen, sich unter „Hofschutz“ zu stellen, als „Pfuscher“ zu arbeiten oder sich in den Vororten niederzulassen, in denen kein „Zunftzwang“ besteht.