München * Sofort, nachdem der Bericht in den Münchner Neuesten Nachrichten über die geschäftlichen Machenschaften von Ludwig Peter Ritter von Klug erschienen ist, verklagt dieser den verantwortlichen Journalisten, Wilhelm Bogler, wegen verleumderischer Beleidigung.
Der Prozess erregt großes Interesse in der Öffentlichkeit - auch weil einige für Klug äußerst unangenehme Dinge zur Sprache kommen. Und obwohl Wilhelm Bogler vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe von 1.000 Mark verurteilt wird, hat Ritter von Klug mit dieser Anzeige einen entscheidenden Fehler begangen. Denn der Journalist geht in die Berufung, weshalb das Landgericht München I den Sachverhalt nun neu verhandeln muss.
