Berlin * In einer Vollstreckungsurkunde wird festgestellt, dass das Vermögen Joseph Schüleins auf Grundlage der elften Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941 dem Deutschen Reich verfällt.
Die Maßnahme ist Teil der systematischen Enteignung jüdischer Bürger durch das nationalsozialistische Regime und betrifft auch das Vermögen der Familie Schülein, obwohl Joseph Schülein bereits 1938 verstorben ist.
